Verkaufen · Erbschaft

Eine geerbte Immobilie in Portugal verkaufen: die ersten Schritte

Erben, Feststellung der Erben, Erbteilung, Registereintragungen und Steuern: Was vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie geklärt werden sollte.

Unterlagen zu einer geerbten Immobilie

Bei einer Erbschaft ist das Inserat selten das erste Problem. Zunächst muss feststehen, wer die Erben sind, wie der Nachlass geregelt ist, wer entscheiden darf und ob Immobilie und Eigentümer für die beabsichtigte Übertragung korrekt identifiziert sind.

Rechtslage

Klären Sie Nachlass, Erbteilung und mögliches gemeinsames Eigentum

Vor der Erbteilung (partilha) haben die Erben Rechte am Nachlass als Ganzem. Nach Teilung und Registereintragung kann eine Immobilie einer Person allein oder mehreren Personen gemeinsam gehören. Diese Situationen unterscheiden sich und beeinflussen, wer am Geschäft mitwirkt.

Die portugiesische Feststellung der Erben (habilitação de herdeiros) benennt förmlich die Rechtsnachfolger der verstorbenen Person. Je nach Fall kann der portugiesische Erbschaftsservice Balcão Heranças diese Feststellung, die Erbteilung und die Eintragung der Vermögenswerte übernehmen.

Verkauf vorbereiten

Klären Sie Einigung, Vertretung und Unterlagen

  1. 01
    Alle Beteiligten feststellen

    Klären Sie, welche Erben, die für die Nachlassverwaltung verantwortliche Person (cabeça-de-casal), Ehepartner und Vertreter mitwirken oder zustimmen müssen.

  2. 02
    Gemeinsam entscheiden

    Einigen Sie sich über Preis, Ausgaben, Nutzung der Immobilie, Räumung und Verteilung des Erlöses, bevor Sie mit Dritten verhandeln.

  3. 03
    Steuerliche und grundbuchliche Angaben bei Bedarf aktualisieren

    Vergleichen Sie die Feststellung der Erben, Erbteilungsunterlagen, den steuerlichen Immobilienauszug und den Grundbuchauszug (certidão permanente predial). Klären Sie Unstimmigkeiten vor dem endgültigen Vertrag.

  4. 04
    Relevante Daten und Werte sammeln

    Bewahren Sie Erbunterlagen, Angaben zum steuerlichen Immobilienwert, Ausgabenbelege und Nachweise über Arbeiten an der Immobilie auf, damit die steuerliche Situation richtig beurteilt werden kann.

Steuern

Verwenden Sie für Veräußerungsgewinne keine pauschale Formel

Die steuerliche Behandlung kann davon abhängen, ob eine bei der Erbteilung bereits zugewiesene Immobilie, ein Immobilienanteil oder ein Erbanteil übertragen wird, sowie von den maßgeblichen Daten und Werten. Klären Sie den konkreten Fall mit der Steuerbehörde oder einer qualifizierten Fachperson.

Ebenso sollte feststehen, wer bis zum Verkauf offene Ausgaben, die jährliche kommunale Immobiliensteuer (IMI), Gemeinschaftsbeiträge, Bauarbeiten und andere Kosten trägt.

Geprüfte Quellen

Offizielle Informationen zum Nachprüfen

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Allgemeine Informationen, geprüft anhand der am 26. August 2026 verfügbaren offiziellen Quellen. Sie ersetzen keine auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche, steuerliche, finanzielle oder technische Beratung.