Verkaufen · Trennung

Immobilienverkauf nach Scheidung oder Trennung: Möglichkeiten und Absicherung

So ordnen Sie Eigentum, Immobilienkredit, Nutzung und Verkaufsentscheidung und unterscheiden dabei die Vermögensaufteilung vom Kreditvertrag.

Gemeinsame Entscheidung über eine Immobilie

Eine Immobilie kann gleichzeitig gemeinsames Eigentum, Familienwohnung und Kreditsicherheit sein. Die Verkaufsentscheidung sollte deshalb drei Fragen getrennt betrachten: Wem gehört sie, wer haftet gegenüber der Bank und wer nutzt sie bis zum Abschluss des Verfahrens?

Möglichkeiten

Vergleichen Sie vor dem Verkauf die verfügbaren Wege

  1. 01
    An Dritte verkaufen

    Der nach Ablösung des Kredits und Abzug der Kosten verbleibende Nettobetrag wird gemäß der geltenden Vereinbarung oder Rechtslage verteilt.

  2. 02
    Eine Person behält die Immobilie

    Die andere Person erhält gegebenenfalls einen Ausgleich, und die Registereintragungen können geändert werden. Besteht ein Immobilienkredit, hängt ein Wechsel der Kreditnehmer auch von der Bank ab.

  3. 03
    Vorläufig gemeinsam behalten

    Hierfür müssen Nutzung, Kreditraten, Ausgaben, Instandhaltung und ein Termin zur erneuten Entscheidung festgelegt werden.

Bank und Grundbuch

Die Übertragung Ihres Anteils befreit Sie nicht automatisch vom Kredit

Die Aufteilung des Immobilieneigentums und die Änderung des Kreditvertrags sind miteinander verbunden, bleiben aber eigenständige Vorgänge. Gehen Sie nicht davon aus, dass eine Urkunde oder eine Vereinbarung zwischen dem Paar eine Person von ihren Verpflichtungen gegenüber der Bank entbindet.

Fragen Sie die Bank frühzeitig, ob sie einen Wechsel der Kreditnehmer akzeptiert, welche Unterlagen sie verlangt und wie sie die finanzielle Situation des neuen Kreditnehmers prüft. Die Banco de Portugal nennt besondere Schutzregelungen für bestimmte Änderungen infolge von Scheidung oder Trennung, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Abgestimmter Verkauf

Vereinbaren Sie Kommunikationsregeln, bevor Angebote eingehen

  • Bestimmen Sie eine zentrale Kontaktperson und halten Sie beide Beteiligten auf dem Laufenden.
  • Vereinbaren Sie Mindestpreis, Zeitrahmen und akzeptable Bedingungen.
  • Klären Sie im Voraus, wer unterschreibt und welche Zustimmungen erforderlich sind.
  • Geben Sie gegenüber Käufern keine persönlichen Einzelheiten preis, sondern nur Informationen, die das Geschäft erfordert.

Geprüfte Quellen

Offizielle Informationen zum Nachprüfen

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Allgemeine Informationen, geprüft anhand der am 26. August 2026 verfügbaren offiziellen Quellen. Sie ersetzen keine auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche, steuerliche, finanzielle oder technische Beratung.