Erbschaft · Erbteilung

Erbteilung mit Immobilien: Möglichkeiten, Ausgleichszahlungen, Steuern und Registereintragungen

Was sich bei der Erbteilung ändert, wie Werte und Ausgleichszahlungen vereinbart werden, wann portugiesische Grunderwerbsteuer (IMT) anfallen kann und welche amtlichen Kosten entstehen.

Unterlagen und Aufteilung eines Nachlasses

Wer einen Anteil am Nachlass erbt, erhält nicht automatisch einen Anteil an jeder Immobilie. Bis zur Erbteilung haben die Erben Rechte am Nachlass als Ganzem. Die Teilung (partilha) bestimmt, wer welchen Vermögenswert erhält und ob Ausgleichszahlungen zwischen den Erben (tornas) erforderlich sind.

Erste Schritte

Unterscheiden Sie Steuererklärung, Feststellung der Erben und Erbteilung

  1. 01
    Den Todesfall der Steuerbehörde melden

    Die für die Nachlassverwaltung verantwortliche Person (cabeça-de-casal) muss die portugiesische Stempelsteuererklärung (Modelo 1 do Imposto do Selo) bis zum Ende des dritten Monats nach dem Sterbemonat einreichen und darin Erben, Vermögenswerte und relevante Schulden angeben.

  2. 02
    Feststellung der Erben

    Die portugiesische habilitação de herdeiros benennt förmlich die Rechtsnachfolger. Nach Angaben des portugiesischen Justizportals gibt es dafür keine allgemeine Frist; sie ist jedoch für verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit den Vermögenswerten erforderlich.

  3. 03
    Erbteilung und Registereintragung

    Die Erbteilung hält die Vereinbarung darüber fest, welche Vermögenswerte jeder Erbe erhält. Zugewiesene Immobilien sollten anschließend auf die Namen der jeweiligen Eigentümer eingetragen werden.

Die Vereinbarung vorbereiten

Bewerten Sie den gesamten Nachlass, bevor Sie eine Immobilie aufteilen

  • Listen Sie Immobilien, Konten, Fahrzeuge, Beteiligungen, Schulden und Nachlassverbindlichkeiten auf.
  • Prüfen Sie steuerliche Unterlagen, Grundbuch, Flächen, Belastungen, Nutzung und Zustand jeder Immobilie.
  • Ermitteln Sie Werte nach einer Methode, die alle Erben nachvollziehen können.
  • Berechnen Sie den Anteil jedes Erben am gesamten Nachlass, nicht nur an der wertvollsten Immobilie.
  • Halten Sie fest, wer bis zur Erbteilung die jährliche kommunale Immobiliensteuer (IMI), Gemeinschaftsbeiträge, Versicherungen, Arbeiten und Kosten der Nutzung trägt.

Lösungsmöglichkeiten

Eine Immobilie kann einer Person oder mehreren zugewiesen oder verkauft werden

  1. 01
    Zuweisung an einen Erben

    Eine Person erhält die Immobilie und kann die anderen durch Ausgleichszahlungen oder weitere Nachlasswerte entschädigen. Unter den entsprechenden Voraussetzungen lässt sich die Finanzierung solcher Zahlungen über Balcão Heranças abwickeln.

  2. 02
    Miteigentum nach der Erbteilung

    Mehrere Erben werden Eigentümer festgelegter Anteile. Sie sollten Nutzung, Ausgaben und einen späteren Weg zum Verkauf oder zur Übernahme der Anteile vereinbaren.

  3. 03
    Verkauf und Verteilung des Erlöses

    Ein Verkauf kann die Aufteilung vereinfachen. Zuvor muss jedoch feststehen, wer entscheiden und unterschreiben darf, welche Eintragungen fehlen und wer Kosten und Steuern trägt.

Steuern

Erbschaft und Mehrzuteilung bei der Erbteilung sind unterschiedliche Steuertatbestände

Beim Erwerb durch Erbschaft sind Ehepartner, Partner in einer rechtlich anerkannten união de facto, direkte Vorfahren wie Eltern und Großeltern sowie direkte Nachkommen wie Kinder und Enkel von der portugiesischen Stempelsteuer in Höhe von 10 % befreit. Die Steuererklärung bleibt dennoch erforderlich. Für andere Begünstigte kann je nach Fall Steuer anfallen.

Bei der Erbteilung kann IMT anfallen, wenn ein Erbe Immobilien erhält, deren Wert den ihm zustehenden Anteil an diesen Immobilien übersteigt. Die Steuerpflicht darf nicht allein anhand der Ausgleichszahlungen berechnet werden: Sie hängt von der Zusammensetzung des Nachlasses, den Anteilen, den zugewiesenen Immobilien und den steuerlich maßgeblichen Werten ab.

Ein späterer Verkauf kann außerdem einkommensteuerliche Pflichten wegen Veräußerungsgewinnen auslösen. Sammeln Sie vor einer Entscheidung die relevanten Daten, steuerlichen Immobilienwerte, Teilungswerte und belegten Ausgaben.

Verfahrenskosten

Balcão Heranças veröffentlicht unterschiedliche Grundpreise je Verfahren

Zum Prüfdatum nennt das portugiesische Justizportal 150 € für die Feststellung der Erben, 375 € für Erbteilung und Registereintragung sowie 425 € für Feststellung, Teilung und Eintragung zusammen. Recherchen, zusätzliche Vermögenswerte, Eintragungen des Immobilienerwerbs und weitere Handlungen können zusätzliche Kosten verursachen.

Dies sind Verfahrensgebühren. Sie ersetzen weder anfallende Steuern noch Bewertungen, rechtliche Beratung oder Bankkosten für die Finanzierung von Ausgleichszahlungen.

Geprüfte Quellen

Offizielle Informationen zum Nachprüfen

Verkaufsratgeber entdecken Zurück zu den Ratgebern

Allgemeine Informationen, geprüft anhand der am 28. August 2026 verfügbaren offiziellen Quellen. Sie ersetzen keine auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche, steuerliche, finanzielle oder technische Beratung.