Erbschaften

Erbschaft nach einem Todesfall in Portugal: Wo beginnen?

Unterlagen zusammenstellen, die steuerliche Meldefrist einhalten und Erbenfeststellung, Nachlassteilung, Registereinträge und Balcão Heranças verstehen.

Einen Nachlass organisieren
Quelle: Kris Møklebust

Den Nachlass beim Finanzamt melden, die Erben feststellen und über die Vermögenswerte entscheiden sind unterschiedliche Aufgaben. Diese Reihenfolge hilft bei einem Nachlass mit Immobilien in Portugal. Die konkreten Schritte hängen von Familie, Vermögen, Schulden und einem möglichen Testament ab.

1. Unterlagen sammeln und die Nachlassverwaltung klären

Beginnen Sie mit der Sterbeurkunde, Ausweisdaten und portugiesischen Steuernummern (NIF) des Verstorbenen und möglicher Erben, vorhandenen Testamenten oder Schenkungen sowie einer Liste von Vermögenswerten, Konten und Schulden. Prüfen Sie auch den ehelichen Güterstand: Der bereits dem Ehepartner gehörende Anteil ist vom Nachlass zu unterscheiden.

Der cabeça-de-casal, die für die Nachlassverwaltung zuständige Person, verwaltet den Nachlass bis zur Abwicklung und Teilung und erfüllt die ihr obliegenden Pflichten. Es gilt eine gesetzliche Rangfolge mit Regeln für Ehepartner, Testamentsvollstrecker und Erben. Die Aufgabe fällt nicht automatisch dem ältesten Kind zu. Alle Beteiligten können sich auf eine andere Person einigen. Vorbereitung und Unterlagen.

2. Die steuerliche Meldefrist einhalten

Hatte der Verstorbene Vermögenswerte in Portugal, verlangt die portugiesische Steuer- und Zollbehörde (AT) eine Meldung des Todesfalls, auch wenn die Begünstigten steuerbefreit sind. Die Steuerbefreiung bestimmt für sich genommen auch nicht, wer Erbe ist.

Der cabeça-de-casal muss das Formular Modelo 1 zur Stempelsteuer und das Vermögensverzeichnis bis zum Ende des dritten Monats nach dem Sterbemonat einreichen. Bei einem Todesfall im September endet die Frist grundsätzlich am 31. Dezember. Warten Sie nicht auf die Nachlassteilung.

Die AT erläutert die Beantragung einer Steuernummer für den ungeteilten Nachlass und die Abgabe über Portal das Finanças, e-balcão oder nach Terminvereinbarung beim Finanzamt. Prüfen Sie die für Ihren Fall erforderlichen Unterlagen und Regeln. Hinweise der AT.

3. Die Erben förmlich feststellen lassen

Die habilitação de herdeiros stellt förmlich fest, wer die Erben sind. Sie weist für sich genommen keiner bestimmten Person ein Haus zu. Das Justizministerium nennt für diesen Vorgang keine allgemeine Frist. Er kann jedoch für den Kontozugang oder weitere Schritte notwendig sein. Die genannte steuerliche Frist wird dadurch nicht ausgesetzt.

4. Ungeteilten Nachlass, Teilung und Miteigentum unterscheiden

Vor der Teilung haben die Erben einen Anteil am gesamten Nachlass. Das bedeutet nicht, dass jeder allein über einen bestimmten Prozentsatz jeder Immobilie verfügen kann.

Die Nachlassteilung, auf Portugiesisch partilha, ordnet konkrete Vermögenswerte oder Rechte zu. Miteigentum liegt vor, wenn mehrere Personen denselben Gegenstand in bestimmten Anteilen besitzen. Es kann durch die Teilung entstehen, ist aber nicht mit einem ungeteilten Nachlass gleichzusetzen. Lesen Sie mehr über die Teilung geerbter Immobilien. Rechtliche Unterscheidung.

5. Was erledigt Balcão Heranças?

Dieser Registerservice bündelt Erbenfeststellung, Nachlassteilung und Eintragung der Vermögenswerte. Er kann auch die steuerliche Meldung und damit zusammenhängende Steuern bearbeiten. Eine Teilung über diesen Service setzt eine Einigung und mindestens einen eintragungspflichtigen Vermögenswert voraus.

Wenden Sie sich zunächst an einen Balcão de Heranças e Divórcio com Partilha. Bereiten Sie die Ausweisdaten des cabeça-de-casal und der Erben, Steuernummern, Vermögensliste und Werte sowie bei einer Teilung die vereinbarten Bedingungen vor. Halten Sie die Sterbeurkunde und ein etwaiges Testament bereit. Der Service prüft die Unterlagen und setzt den Termin für den förmlichen Akt fest.

Die veröffentlichten Grundgebühren betragen 150 € für die Erbenfeststellung. 375 € für Erbenfeststellung mit Eintragungen oder Teilung mit Eintragungen. 425 € für alle drei Schritte zusammen. Datenbankabfragen, weitere Vermögenswerte und Eintragungen können zusätzliche Gebühren verursachen. Anwendbare Steuern kommen hinzu. Lassen Sie den Gesamtbetrag für Ihren Fall bestimmen. Leistungen und Gebühren.

6. Registereinträge und besondere Fälle prüfen

Prüfen Sie erforderliche Eintragungen auch dann, wenn die Teilung nicht sofort erfolgt, und sehen Sie die laufend abrufbare Grundbuchbescheinigung ein. Lesen Sie vor Verhandlungen den Leitfaden zum Verkauf eines geerbten Hauses.

Bei Streit, minderjährigen Beteiligten oder Unklarheiten über Schulden oder Testamente muss das passende Verfahren geklärt werden. Bei Wohnsitz oder Vermögen im Ausland bestimmt die Staatsangehörigkeit nicht automatisch das anwendbare Recht. Klären Sie Zuständigkeit, Erbrecht und Unterlagen. Das Europäische Nachlasszeugnis kann in erfassten Fällen helfen, löst aber nicht automatisch die Steuerfragen.

Geprüfte Quellen

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Allgemeine Informationen, geprüft anhand der am 17. September 2026 verfügbaren offiziellen Quellen. Sie ersetzen keine auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche, steuerliche, finanzielle oder technische Beratung.